Wird Bürgerbegehren für die Alte Eiche unterlaufen?

Rettet die Eiche!

In kürzester Zeit wurden die erforderlichen Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Rettung der Alten Eiche gesammelt. Jetzt will die Verwaltung das Bürgerbegehren vom Stadtrat für unzulässig erklären lassen. Begründung: Die untere Naturschutzbehörde des Kreises habe allen BürgerInnen, die privat die Unterschutzstellung der Alten Eiche beantragt hatten, einen negativen Bescheid zukommen lassen. Damit sei die Sache inhaltlich erledigt und der Bürgerentscheid nicht zulässig.
Schon der Zeitablauf zeigt, mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird: Am 4. September teilten die Initiatoren des Bürgerentscheids dem Bürgermeister mit, dass die Unterschriftensammlung erfolgreich abgeschlossen sei, und vereinbarten mit ihm einen Übergabetermin für die Unterschriften. Erst zwei Tage später, am 6. September, verfasste die untere Nuturschutzbehörde die Bescheide an die privaten Einwender, die vorher über 5 Monate schlicht ignoriert wurden waren.
Man spürt richtig, wie zwischen dem 04.09. und dem 06.09. die Telefondrähte zwischen Stadt und Kreis heiß gelaufen sind, um einen Weg zu finden, wie das Bürgerbegehren „entsorgt“ werden kann.
Tatsache ist: Die Bescheide der unteren Naturschutzbehörde wurden erst erstellt, als das Bürgerbegehren defacto positiv abgeschlossen war. Damit jetzt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu begründen, halten wir juristisch für ganz dünnes Eis.
Und politisch ist es verheerend, weil es ein Anschlag auf die direkte Demokratie in unserer Stadt ist.