Grüne für Kleingartenentwicklungsplan

Um sich „vor Ort“ ein Bild von den zahlreichen Aktivitäten in Kleingärten zu machen, haben die Grünen in der Kleingartenanlage Im Spredey am 8.8. einen ersten Aktionstag zum Motto „Viele Arten in Deinem Garten – worauf Du beim ökologischen Gärtnern achten musst“ durchgeführt. Höhepunkt war hierbei eine fachkundige Einführung durch den Gartenfachberater Alois Bredl.

Die Grünen sind sich sicher: Zahlreiche Motive, Vorteile und Zielsetzungen sind mit der Schaffung und der Erhaltung von Kleingartenanlagen verbunden. In der heutigen Zeit dienen Kleingärten zahlreichen Familien als Ausgleich zu ihrer teils beengten und mangelhaften Wohnsituation. Gerade Mieter von Geschosswohnungen nehmen diese soziale Funktion in zunehmenden Maße in Anspruch.

Weiterhin schaffen Kleingärten Freiräume und ermöglichen ihren Pächtern, im Rahmen der Vereinssatzungen, ihre Wünsche und ihren Lebensstil zu verwirklichen. Kleingärten steigern den Freizeit- und Erholungswert einer Stadt, da sie Ruhezonen innerhalb bebauter Flächen darstellen und in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze und Gaststätten erhöhen zusätzlich die Lebensqualität in der Stadt.

Aber auch die ökologische Funktion von Kleingärten – gerade im urbanen Raum – möchten die Grünen hervorheben. Kleingärten nehmen auch eine wichtige ökologische Funktion ein, da sie „Grüne Lungen“ im Stadtgebiet darstellen und für eine Auflockerung der Bebauung sorgen. Mit ihrem umfangreichen Bewuchs an Bäumen, Sträuchern und Blumen sind Kleingärten Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Eine Vielzahl von Tieren und Insekten findet hier ihren Lebensraum.

Weiterhin spielen auch die sozialen Aspekte eine bedeutende Rolle. Durch die Organisation innerhalb der Anlagen werden Kontakte zwischen Menschen aus verschiedenen Altersklassen, sozialen Schichten, Berufen und mit einer unterschiedlichen Herkunft und persönlichem Hintergrund geknüpft.

Was versprechen sich die Grünen von einem Kleingartenentwicklungsplan, der durch einen Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses kommen soll?
Durch einen Kleingartenentwicklungsplan sollen die Pächter*innen nicht nur einen generellen Entschädigungs- und Ersatzanspruch erhalten. Sondern sie sollten zusätzlich eine besondere planerische und lokale Priorität bekommen. Auflösungen von Kleingärten dürfen nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung von Alternativen und Ausweichflächen durchgeführt werden.