Fahrräder auf Fahrbahnen

Antrag im Betriebsausschuss 1 am 26.06.2019

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Radführung grundsätzlich auf der Fahrbahn zu ermöglichen – auch in den Kreisverkehren.

Begründung:
1997 wurde die generelle Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Seitdem ist das Fahren auf der Fahrbahn der Regelfall. Hier werden die Radfahrer*innen als Teil des rollenden Verkehrs wahrgenommen. So können Unfälle beim Abbiegen der Pkw oder Lkw vermieden werden, da Radfahrerinnen nicht mehr „in den toten Winkel“ der abbiegenden Fahrzeuge geraten. Folglich ist es für den Verkehr sicherer, wenn auch in den Kreisverkehren Radfahrer*innen auf der Fahrbahn im Kreis von allen Verkehrsteilnehmern sichtbar fahren können. Mit dieser Veränderung werden gleichzeitig die Gehwege für Fußgängerinnen sicherer und attraktiver. Bspw. am Europaplatz können sie dann die gesamte Breite des Gehweges nutzen. Rollender und gehender Verkehr werden dann getrennt geführt.