Fördermittel des Landes zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit

Antrag im Betriebsausschuss 2 (27.06.19)

Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und in der nächsten Sitzung des B2 berichtzuerstatten, inwieweit Castrop-Rauxel (ggf. über den Kreis) von den aktuellen Fördermöglichkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in NRW profitieren kann.
Gleichzeitig soll die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Wie viele Obdachlose bzw. Wohnungslose gibt es in Castrop-Rauxel und wie wird ihre Zahl ermittelt?
  2. Wie viele und welche Plätze in Schlafunterkünften gibt es in Castrop-Rauxel und reichen diese aus?

Begründung:
Das Land stellt für die 20 Städte und Kreise, die von Wohnungslosigkeit besonders betroffen sind (hierzu zählt auch der Kreis Recklinghausen) in den Jahren 2019 und 2020 jährlich bis zu 3 Mio. € zur Verfügung.
Aufgabenbereiche der geförderten Projekte können sein:
• Kooperation mit der Wohnungswirtschaft,
• Akquise von Wohnraum zur Versorgung von Menschen in Wohnungsnotlagen,
• „Kümmerer“ und Ansprechperson für Vermieter/innen und Mieter/innen,
• Leistung nachgehender und präventiver Hilfen zur Wohnungssicherung,
• Einleitung stabilisierender wohnbegleitender Hilfen, um zustande kommende Mietverhältnisse abzusichern,
• besondere Ausrichtung auf die Zielgruppe der Frauen und jungen Wohnungslosen,
• Beratung und Betreuung der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten.

Beim Kreis Recklinghausen ist eine entsprechende Antragstellung anzuregen. In die Prüfung ist einzubeziehen, ob ein im Kreis Recklinghausen und in Castrop-Rauxel tätiger Träger der Freien Wohlfahrtspflege stellvertretend für den Kreis und zu Gunsten der kreisangehörigen Städte einen entsprechenden Förderantrag stellen könnte.