Pressemitteilung von der rot-grünen Koalition zur Rückerstattung von Abwassergebühren

Die rot-grüne Koalition der Stadt Castrop-Rauxel nimmt Stellung zu den Diskussionen rund um die Gebührenauszahlung und betont die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit dieser Angelegenheit.
„Wir können gut nachvollziehen, dass es nach der Berichterstattung in der Presse ein Bedürfnis danach gibt, eine Auszahlung der Gebühren zu bekommen“, so Timo Eismann, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen Ratsfraktion. Zunächst muss festgehalten werden, dass es – entgegen der Berichterstattung – kein rechtskräftiges Urteil gibt, das die Gebührensatzung für unwirksam erklärt hätte.

Das Kapital ist komplett in die Stärkung des Eigenkapitals des EUV geflossen und damit konnten z.B. Abwasserkanäle und Straßen (Fahrbahnwiederherstellungen) in der Stadt gebaut werden. Ohne Eigenmittelbasis müssten sämtliche Investitionen kreditfinanziert werden, was in Zukunft zu höheren Zinsen führen würde. „Dadurch müssten die Bürger:innen zukünftig deutlich höhere Gebühren bezahlen, was eine Auszahlung ad absurdum führen würde“, so die SPD Co-Parteivorsitzende Lisa Kapteinat.

Die rot-grüne Koalition richtet den Blick an dieser Stelle in die Zukunft: Wir haben auch schon in den vergangenen Jahren, im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, immer unterhalb der möglichen Grenzen unsere kalkulatorischen Zinsen angesetzt und lagen damit regelmäßig deutlich unter dem NRW-Durchschnitt. „Dieses Niveau wollen wir auch in den kommenden Jahren zum Schutz der
Bürger:innen in Zeiten von steigenden Preisen halten“, so der Co-Parteivorsitzende der Grünen, Karsten Zygowski.

Bisher waren im Verwaltungsrat alle Fraktionen über das Vorgehen einig: nur diejenigen, die fristgerecht einen Widerspruch gegen die Gebührenbescheide, erhalten eine Rückzahlung. So haben es andere betroffene Kommunen ebenfalls gehandhabt. „Diesen gemeinsamen Weg haben CDU, FDP und FWI nun
unverständlicherweise verlassen“, beklagt Daniel Molloisch, Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion.

Aus Sicht der rot-grünen Koalition ist hier nicht der „einfache“ Weg zu wählen, sondern der verantwortungsbewusste: Die vollständige Rückerstattung der Gebühren würde den EUV – eine 100%ige städtische Tochter – in eine wirtschaftliche Schieflage führen, die am Ende alle Bürger:innen der Stadt Castrop-Rauxel teurer zu bezahlen hätten.

Wir setzen uns dafür ein, die fachliche Diskussion darüber in einer öffentlichen Sondersitzung des Verwaltungsrates des EUV zu führen und rufen daher den Verwaltungsratsvorsitzenden, Herrn Bürgermeister Kravanja, dazu auf, eine solche Sitzung einzuberufen. Im Rahmen der nächsten Gebührenbedarfsberechnung braucht es eine Bürger:innen Sprechstunde, um möglichst viele Anregungen und Ideen mitzunehmen und um die Kalkulationsgrundlage darzustellen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen:

  1. Es wird behauptet, dass es ein Gerichturteil gegen die Bescheide des EUV gegeben habe. Das stimmt nicht.
  2. Die Stärkung des Eigenkapitals dient zur Absicherung von zukünftigen Investitionen, die durch Kredit finanziert werden.
  3. Die erzielten Einnahmen fließen komplett ins Eigenkapital und nicht in die Taschen von Managern oder Aktionären! Die AöR ist eine 100 % Tochter der Stadt Castrop-Rauxel und somit gehört das Eigenkapital den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt.
  4. Die Rückzahlung führt zu einer wirtschaftlichen Schwächung des EUVs für die nächsten Jahre und somit gefährdet sie Investitionen z.B. in Straßen oder sie führt durch teurere Kredite zu höheren Gebühren!