Kein Fördergeld für den newPark

Sollten Industrieansiedlungen auf der grünen Wiese heutzutage noch mit öffentlichen Fördergeldern unterstützt werden? Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit sagen wir: NEIN!

Der ungebremste Flächenfraß im Außenbereich, die Versiegelung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen sollte eingedämmt werden zugunsten der Nachnutzung der landesweit frei werdenden Standorte der fossilen Infrastruktur.

Wohin das Auge auch schaut: Umweltschädliche Nachbarn, flächenfressende Fertigungshallen, versiegelte Straßen und Parkplätze, das ist die schreckliche Zukunftsvision der newPark-Befürworter.

Gab es da nicht einmal eine EU-Richtlinie, die die Förderung von Industrieansiedlung auf unversiegelten Flächen eine Absage erteilte und stattdessen einzig und allein die Förderung von Rekultivierungsmaßnahmen auf ehemaligen Industrieflächen vorsah?

Und gab es nicht einen NRW-Wirtschaftsminister, der genau in diesem Sinne dem Kreis Recklinghausen die Bürgschaft für den Kauf der ehemaligen Rieselfelder verweigerte?

Beim Betrachten der jüngsten Berichterstattung über den newPark in den Dattelner Rieselfeldern fällt immer wieder auf, dass die Akteure, die dieses Projekt nach vorne treiben wollen, für die Erschließung des Areals auf der grünen Wiese sehnlichst Fördergelder vom Land erwarten.

Das Konzept newPark ist aus sich heraus nicht lebensfähig. Deshalb bedrängen sie alle, die ewig Gestrigen, die Stadt Datteln, der Kreis Recklinghausen, die newPark GmbH, die IHK Nord, das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium, bis zu 90 Prozent zu geben für die Versiegelung dringend benötigter landwirtschaftlicher Flächen im Umfeld der Metropole Ruhr. Damit verdeutlichen sie in erschreckender Weise, dass Aspekte wie Klimanotstand, Verkehrswende und Energiewende für sie – aus Angst vor Veränderungen – lediglich Randthemen sind, Themen, mit denen sich eine nächste Generation in ferner Zukunft einmal wird auseinandersetzen müssen.

Wir sollten alles tun, das Wirtschaftsministerium davon zu überzeugen, keine Zusage von Fördergeld für die Erschließung der Rieselfelder zu geben. Als Grüne müssten wir uns dafür schämen, wenn die Wirtschaftsministerin die Chance nicht nutzt, etwas gegen den von ihr ansonsten in Sonntagsreden angeprangerten Flächenverbrauch zu tun, indem sie die notwendigen Schritte einleitet, um die landwirtschaftliche Nutzung der Rieselfelder zu erhalten und die Existenz der ansässigen Bauern zu sichern.

Die Rieselfelder sollten zwischen Datteln und Waltrop als klimafreundliche Freiflächen für Ackerbau und Viehzucht erhalten bleiben, als Regenwasserspeicher bzw. als Frischluftschneise.

Das Warten der newPark-Protagonisten auf die Förderzusage des Landes

„Für die unrentierlichen Ausgaben gibt es dagegen eine Förderung vom Land in Höhe von 90 Prozent. Der Eigenanteil der newPark GmbH würde sich, falls das Land eine Förderzusage gibt, auf 3,5 Mio. Euro reduzieren.“ (DMP 13.12.2023)

Andreas Täuber: „Wenn wir jetzt die Erschließung vom Land gefördert bekommen, können wir sofort loslegen.“

Stefan Laurin: Nun liegt es am Land, ob es die Erschließung des Newparkgeländes mitfinanziert, denn alleine kann die Stadt Datteln die Kosten nicht stemmen. Und das Land? Das Wirtschaftsministerium teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit, es habe einen Prüfbericht bei der Landestochter NRW.Urban in Auftrag gegeben, „der die quantitative und zeitliche Flächenverfügbarkeit der vier Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben bewertet.“ Das Ministerium habe „die planerische Entwicklung aller vier Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben im Blick.“ Was nicht ganz zutrifft, denn davon, dass es für Newpark gültiges Baurecht gibt, erfuhr das Ministerium erst auf Anfrage der Welt am Sonntag. Auf erneute Nachfrage teilte es dann aber wenige Stunden später mit, das Förderzusagen für Bauvorhaben wie Newpark nur dann erfolgen, wenn hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorlägen. „Da zu dem Bebauungsplan newPark bereits Klageerhebungen avisiert worden sind und gegebenenfalls ein Urteil des Verwaltungsgerichts den Bebauungsplan außer Kraft setzen könnte, kann vor diesem Hintergrund noch keine Aussage getroffen werden, ob die Erschließung der Fläche gefördert werden kann.“ Wer klagen könnte, teilte das Land nicht mit. Kurz darauf gab der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bekannt, gegen Newpark klagen zu wollen: Am Freitag legte der Verband beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Datteln für den ersten Bauabschnitt Newparks ein. (Ruhrbarone 07.12.2023)

Den folgenden Absatz haben wir übrigens in der WAZ vom 16.01.2024 gefunden:

Beim Straßenbau auf Landesförderung angewiesen

Ganz ohne Auswirkungen bleibt die Klage aber freilich nicht. Der BUND kritisiert nicht zu Unrecht, dass in der Felder-Landschaft noch Straßen und Leitungen fehlen, die New Park erst zum Gewerbegebiet machen. „Knackpunkt ist natürlich die Erschließung. Die Kosten kann die Stadt Datteln nicht allein tragen. Deshalb sind wir auf die zugesagte Landesförderung angewiesen. Wir können hier nur bauen, wenn sich das Land finanziell beteiligt“, stellt Projektentwickler Täuber klar. Doch nach Einreichung der BUND-Klage zögert die Landesregierung erst einmal. Förderzusagen könnten nur dann erfolgen, „wenn hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen“, erklärt eine Sprecherin von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne). Da „gegebenenfalls ein Urteil den Bebauungsplan außer Kraft setzen könnte, kann vor diesem Hintergrund noch keine Aussage getroffen werden, ob die Erschließung der Fläche gefördert werden kann. Bei einer Förderung aus öffentlichen Mitteln für Infrastrukturmaßnahmen muss regelmäßig sichergestellt werden, dass keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen“, heißt es aus Düsseldorf. (WAZ vom 16.01.2024)


Jetzt lesen:

newPark verhindern!

Zur Geschichte des Jahrzehnte andauernden Kampfes, die ehemaligen Dortmunder Rieselfelder als landwirtschaftlich genutzte Flächen zu erhalten und die Systemrelevanz der Arbeit der hier ansässigen Bauern für die Versorgung der heimischen Bevölkerung anzuerkenn