Seit fast drei Monaten gibt es mit dem sogenannten „Teilhabchancengesetz“ neue gesetzliche Möglichkeiten für Arbeitgeber, Beschäftigungsträger und auch für die Städte, langzeitarbeitslosen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Arbeitsstelle anzubieten. Diese Beschäftigungschancen für die Menschen, die ansonsten seit langer Zeit auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnten, werden dann vom Stadt fünf Jahre lang mit bis zu 100% der Lohnkosten bezuschusst. Außerdem bekommen die Arbeitsnehmer/-innen und die Unternehmen Unterstützung durch einen Jobcoach und weitere finanzielle Hilfen für die Fort- und Weiterbildung. „Das ist insgesamt ein großes Paket an Anreizen für die Arbeitgeber, sich der Gruppe der Langzeitarbeitslosen als Beschäftige aufzuschließen.“ findet Bert Wagener, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Castrop-Rauxel.
Schon im Sommer 2018 haben die Grünen eine Infoveranstaltung zum damaligen Gesetzesvorhaben mit Unterstützung des Jobcenters des Kreises durchgeführt und im September des letzten Jahres dann im Betriebsausschuss 2 die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes durch die Stadtverwaltung beantragt. Dieser Antrag wurde seiner Zeit einstimmig beschlossen. „Doch leider sehen wir bis heute nicht, dass es in unserer Stadt ernsthafte und vor allem durch die Verwaltung gesteuerte Bemühungen gibt, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten auch anzuwenden, endlich einen Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, für die die sonst von Erwerbsarbeit abgekoppelt sind.“ resümiert Manfred Fiedler, der die Grünen im B2 vertritt.
Die Grünen stellen aus diesem Grund erneut einen Antrag im B2 am 28.03. („Umsetzung ‚Teilhabechancengesetz‘ in Castrop-Rauxel“).
„Die Stadtverwaltung muss nun Schwung in die Sache bringen und in Abstimmung mit dem Jobcenter eine kommunale Strategie erarbeiten. Dabei sollte sie aus unserer Sicht auch alle arbeitsmarkt-, gesellschaftlich- und quartiersorientierten Akteure beteiligen.“ fordert Bert Wagener und stellt weiter fest „Dafür haben wir in unserem Antrag einige Punkte benannt, die zu berücksichtigen sind.“
Der Antrag der Grünen fordert die Stadtverwaltung zum Beispiel auf, selbst als Arbeitgeberin aufzutreten und Stellen zu schaffen, die dem „Gemeinwohl“ und der Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt dienen sollen. So könnte die Stadt direkt beeinflussen, den ehemals arbeitslosen Beschäftigten sinnvolle Tätigkeiten zu ermöglichen – zum Beispiel im Bereich der Umwelt, der sozialen Einrichtungen, der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, der Quartiersbetreuung oder der Kultur.
Außerdem müsse die Stadt – so der Antrag der Grünen – die gemeinnützigen Beschäftigungsträger bei der Umsetzung des Programms unterstützen. „Da die gesetzlichen Regelungen nämlich keine Übernahme aller bei gemeinnützigen Arbeitgebern anfallenden Kosten (z.B. die Anleitung) zulassen, muss aus unserer Sicht die Stadt prüfen, in welcher Form sie einen Ausgleich anbieten kann. Zur Finanzierung dieser Ausgleichszahlungen an die Träger kann sie Teile der Ausgaben einsetzen, die ja durch die Arbeitsaufnahme der Langzeitarbeitslosen eingesparten werden.“ macht Manfred Fiedler abschließend deutlich.