Einspruch gegen Google StreetView

Über „Google StreetView“ wird seit mehreren Wochen den Medien berichtet und kontrovers diskutiert. Das Unternehmen Google erstellt detaillierte Bilder von Häusern, Gärten und Straßen und befährt dafür die Straßen in Deutschland mit Kamerafahrzeugen. Die Aufnahmen sind anschließend im Internet weltweit abrufbar.

Wir halten das Recht auf Privatsphäre insbesondere im Zeitalter des Internets für ein hohes Gut, dass nicht für die Interessen des Unternehmens Google beschnitten werden darf und nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst.
Nach Diskussionen mit dem Bundesverbraucherschutzministerium hat Google zugesagt, Einzel- und Sammelwidersprüche gegen die Aufnahme einzelner Häuser in den Dienst „StreetView“ zuzulassen. Widerspruch ist gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von Kraftfahrzeugen und Gebäuden/Grundstücken möglich.

Detailierte Informationen und ein Musterbrief für den Einspruch gegen StreetView finden sich auf den Seiten  des Bundesverbraucherschutzministeriums unter diesem Link (der Musterbrief findet sich ganz unten auf der Seite).