Unverantwortlicher Streusalzeinsatz

In den letzten Wochen konnten wir uns im Ruhrgebiet über ein selten schönes Winterwetter freuen. Sogar in Castrop-Rauxel schneite es üppig. Aber schon den ersten Schneeflocken wurde rasch auf Gehwegen und Fahrbahnen mit großzügigen Salzgaben der Garaus gemacht. Das gesamte Stadtgebiet wurde in Hunderte von Tonnen Streusalz eingelegt.
Nachweislich schädigt Salz Pflanzen, Boden und Grundwasser. Und nachweislich darf es deshalb in unserer Stadt auch nicht vorrangig eingesetzt werden.
In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung von Castrop-Rauxel steht in §4 „… Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder auftauenden Mitteln grundsätzlich verboten ist. …“ Auch bei der Winterwartung der Fahrbahn sind abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen.
Für alle, die Winterdienst nur mit Streusalz kennen:  1. Den Schnee auf die Bürgersteigseite schaufeln 2. Fegen 3. Abstumpfendes Mittel streuen ( Produkte mit dem Blauen Umweltengel, Sand, Holzschnipsel…)