Dem E.ON Kraftwerk in Datteln hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nun die baurechtliche Grundlage unter den Füßen weggezogen. Ohne Baurecht kein Kraftwerk. So einfach ist das.
Dieses höchst lobenswerte Urteil setzt hervorragende Qualitätsstandards an die Energiegewinnung. Wie die Grünen schon immer gefordert haben, soll die Energienutzung Ressourcen und Klima schützen. Der ( noch ) im Bau befindliche Steinkohlen–Kraftwerkskoloss erfüllt diese Vorgaben nicht. Damit ist klar: Alle geplanten oder im Bau befindlichen Großkraftwerke widersprechen den vorgegebenen Ressourcen- und Klimaschutzkriterien.
Wir begrüßen ausdrücklich die vom Gericht vorgegebene hohe Wertigkeit von Natur- und Landschaftsschutz. Folgerichtig muss beispielsweise von allen beteiligten Kommunen die newPark-Planung wieder eingestampft werden. Eine solide Gewerbeflächenbedarfsplanung wird keinen Mehrbedarf zeigen. Somit widerspricht diese unnütze Flächenverschwendung in den Rieselfeldern dem Natur- und Landschaftsschutz. Außerdem beabsichtigt die Regionalplanung auch hier, gesetzliche Grundlagen nicht einzuhalten. Die vorgeschriebene Umweltprüfung wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben.
Die Grünen weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Natur- und Landschaftsschutz auch beim Straßenbau einen herausragenden Stellenwert hat. Der Bau von B 474 n und L 654 n asphaltiert unnötig wichtige Freiflächen und belastet weiträumig die Umgebung.
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