Seit den 70ger Jahren wird versucht, auf einer Fläche im Bereich der Städte Datteln und Waltrop im Kreis Recklinghausen ein bis zu 1000 ha großes Industrieareal zu etablieren.
Bisher wurde die Fläche als LEP VI Fläche, und somit als Reservegebiet für großflächige Industrieansiedlung ab 80 ha ausgewiesen. In der Vergangenheit hat sich kein Interessent für das Gebiet gefunden, sodass alles geblieben ist, wie in den vergangenen 30 Jahren.
Nunmehr soll eine Entwicklung der Fläche über eine GmbH erfolgen, hierbei ist eine kleinteilige Vermarktung vorgesehen, welche negativen Folgen für die Region mit sich bringt.
Was soll die newPark-Gesellschaft erreichen?
– Da Datteln (Nothaushalt-Gemeinde) die Finanzierung nicht alleine stemmen kann, sollen die Anlieger-Gemeinden mitfinanzieren. Sie sollen später an den Einnahmen aus der Grundsteuer und der Gewerbesteuer beteiligt werden.
– Problem 1: Wie können Gewerbesteuereinnahmen von einer Gemeinde zur anderen übertragen werden – noch dazu bei Nothaushalt-Gemeinden?
– Problem 2: Wer mehr Gewerbesteuer hat, bekommt weniger Schlüsselzuweisung. Wird so der potentielle „newPark-Gewinn“ für die kreisangehörigen Städte zum Null-Summen-Spiel?
Welche Folgen sind zu erwarten?
– Aufgrund der Vermarktbarkeit müssen im Gebiet Infrastruktur-Investitionen durchgeführt werden: Straßen, Wasserversorgung, Entwässerung, Strom, Telekommunikation, TV-Kabel etc.: Die Freifläche wird stellenweise versiegelt, Grünfläche wird vernichtet, Freiraum für die Naherholung wird zerstört.
– Ein Gewerbegebiet muss erreichbar sein – und zwar per Straße: also muss die B474n gebaut werden – auf welcher Trasse auch immer.
– Investitionen von mehreren Hundert Millionen Euro, die an anderen Stellen fehlen, z.B. durch die Konzentration eines großen Teils der Ziel II Fördermittel auf das kostenintensive newPark Projekt
– Fehlen von Fördergelder für sinnvollere Maßnahmen –wie die Revitalisierung montanindustrieller Brachen
– Sofern die hochgesteckten Ziele im Bezug auf NewPark nicht erreicht werden und da die öffentliche Hand bereits so viel Geld ausgegeben hat, werden später die Vermarktungsbedingungen geändert: vor allem kleinteiliger muss es werden, genau das, was wir verhindern wollten
Aus folgenden Gründen ist Newpark abzulehnen:
– Die newPark Fläche ist zum Teil aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Wasserwirtschaft unverzichtbar. So liegt ein Teil der Fläche im Norden der Lippeaue, die als FFH-Gebiet und Überschwemmungsbereich einzustufen ist. Die kleinklimatischen Auswirkungen einer hohen Versiegelung dieses Bereichs sind bisher noch nicht untersucht.
– newPark benötigt eine Verkehrsanbindung (B474n), die auf einer zig-Kilometer langen Trasse zu weiteren ökologischen Schäden führen wird.
– newPark wird im Betrieb massig zusätzliche Verkehre produzieren.
– newPark führt bei kleinteiliger Vermarktung und bei Aufhebung der Bindung an bestimmte Brachen wegen seiner unmittelbaren Konkurrenz zu bestehenden Industriebrachen/-gebieten im Ruhrgebiet zu wirtschaftlichem Schaden für die Ruhrgebietskommunen.
– newPark ist überflüssig, weil es wohl kein potentielles gewerbliche Ansiedlungsvorhaben gibt, das nicht auf einer Industriebrache im Ruhrgebiet realisiert werden könnte.
Sollte eine komplette Verhinderung nicht mehr möglich sein, so ist das Minimalziel die Einhaltungen der Rahmenbedingungen der LEP VI Restriktionen.