Auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen, SPD und FDP hat der Rat der Stadt in seienr Sitzung am 11.02.16. beschlossen, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, auf welche Weise der Bedarf an zusätzlichem (ökologischem und sozial gerechtem) Wohnraum quantifiziert werden kann. Mit dem Wissen über den zusätzlichen Bedarf an Wohnraum, möge die Verwaltung prüfen, auf welchem Wege die Bereitstellung von Wohnraum erfolgen kann.
Hierzu gab die Koalition vor, folgende Punkte in die Überlegungen einzubeziehen:
- Welche Flächen werden für den Wohnbau bereits bereitgehalten?
- Können die freien Flächen in städtischer Hand mit einem Veräußerungsstopp versehen werden?
- Welcher Organisationsformen bedarf es, handlungsfähig zu bleiben bzw. zu werden?
- Welche Anreize können geschaffen werden, privaten Wohnungsbau „im Kleinen“ zu fördern (Ausbau von Dachböden etc.)?
- Welche Konzepte aus anderen Städten können wegweisend sein?
Es ist aber davon auszugehen, dass es zukünftig einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gibt. Bereits im Flächennutzungsplan 2025 wurden zahleiche Flächen für den Wohnbau ausgewiesen, die zum großen Teil bisher noch nicht aktiviert wurden. Bei den überplanten Flächen handelt es sich um Bereiche, die infrastrukturell zentral liegen, zügig zu aktivieren und nachhaltig sind. Hierbei sind u.a. die Flächen am „Gleisdreieck“ und „Edelhoff“ zu nennen. Allerdings gibt es noch weitere zahlreiche Grundstücke.
Die Grünen betonen in diesem Zusamenhang, dass zum Schutz der verbliebenen Freiflächen und Eindämmung des Flächenfraßes keine weiteren Flächen einbezogen werden sollen. Hierbei ist es möglich und sinnvoll, z.B. den vorhandenen Dachraum zu Wohnraum auszubauen oder aber durch Aufbau eines Satteldachs auf vorhandene Flachdachstrukturen neuen Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzliche Bodenressourcen in Anspruch zu nehmen. Hier bieten sich städtebauliche, soziale und ökologische Möglichkeiten.
Die Koalition fordert die Verwaltung auf, innovative Konzepte nach dem Motto „Castrop-Rauxeler schaffen Wohnraum“ zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.
Mit diesem Direktlink können Sie den Antrag abrufen.