Sehr geehrter Herr Fercke,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kravanja,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in der nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses 1 am 04.12.24, sowie des Stadtrates am 12.12.24 behandeln
zu lassen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung von sog.
„Fahrradzonen“ geeignet ist, um Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes von 2021
zu bündeln und dem Ausschuss das Prüfergebnis zu berichten. Dabei sind ggf.
bereits beispielhafte Bereiche konkret zu nennen.
Begründung:
Fahrradzonen (Verkehrszeichen 244.3/244.4 StVO, siehe Anhang) sind seit der
StVO-Novelle aus dem Jahr 2020 als Instrumentarium zur Förderung des
innerstädtischen Radverkehrs vorgesehen. Sie weisen einen gesamten Bereich als
Vorranggebiet für den Radverkehr aus, in dem dann durch zusätzliche Beschilderung
die Nutzung durch andere Verkehrsmittel zugelassen wird; sie funktionieren also
analog zu einer Fahrradstraße. Eine Zulassung des motorisierten Individualverkehrs,
wie es auch bei der Einrichtung einer Fahrradstraße üblich ist, sollte dabei
selbstverständlich ebenso vorgenommen werden. In einer Fahrradzone gelten wie in
einer Tempo 30-Zone ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie
grundsätzlich „rechts-vor-links“ als Vorfahrtstegel.
Fahrradzonen haben den Vorteil, dass in einem bestimmten Bereich die Möglichkeit
besteht, gleich mehrere Maßnahmen (bspw. die Einrichtung mehrerer aneinander
anschließende Fahrradstraßen) zur Förderung des Radverkehrs in räumlicher Nähe
zueinander zu bündeln, um ein attraktives Radverkehrsnetz abseits des
Hauptstraßennetzes zu schaffen. Die Einrichtung solcher Fahrradzonen ist zudem
dadurch attraktiv, dass ihre Einrichtung durch Beschilderung kurzfristig sowie
kostengünstig möglich ist.
Die Einrichtung von Fahrradzonen ist im Nahmobilitätskonzept der Stadt Castrop-Rauxel von 2021 bislang nicht vorgesehen, da diese erst mit der StVG-Novelle 2020 während der Erarbeitungsphase des Konzeptes ermöglicht wurden. Insofern kann dieser Prüfauftrag eine sinnvolle Ergänzung zum Nahmobilitätskonzept darstellen. Um zu vermeiden, Parallelplanungen zu diesem Konzept zu erzeugen, sollte die zuständige Fachverwaltung evaluieren, ob sich im Nahmobilitätskonzept geeignete
Bereiche finden, in denen die Einrichtung einer Fahrradzone mehrere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs bündeln und so beschleunigen kann.
Beispielhaft könnte hier der Bereich rund um die vorgesehene Einrichtung von
Fahrradstraßen auf den Straßen Eichenweg, Ahornstraße, Liebigstraße und
Maxstraße in Rauxel sein. Dort ist die Einrichtung mehrerer Fahrradstraßen im
Nebennetz vorgesehen, die unter anderem das Castroper Holz, den Waldfriedhof
und die dort gelegene Waldschule erschließen würden.
Eine nähere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Molloisch
Vorsitzender der SPD Ratsfraktion
Timo Eismann
Fraktionsvorsitzender
Bündnis90 / Die Grünen