Sehr geehrter Herr Fercke,
sehr geehrte Frau Lasser-Moryson,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses 1
sowie des Betriebsausschusses 2 behandeln zu lassen:
Anfrage:
Gibt es seitens der Stadtverwaltung Überlegungen zur Umsetzung des Erlasses
„Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ des NRW-
Verkehrsministeriums vom 15. Februar 2024?
Begründung:
Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem Erlass „Sperrungen
von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ die Grundlage für Maßnahmen
zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen geschaffen.
Das Verkehrschaos bedingt durch sog. „Elterntaxis“ (also dem Hol- und Bringverkehr zum
Schulstart und Schulschluss) sorgt nicht nur für Stress, sondern auch für gefährliche
Verkehrssituationen für die Schüler:innen. Deshalb erlaubt NRW jetzt über einen Erlass die
Sperrung von Straßen im näheren Umkreis einer Schule.
Kern dieser Regelung für Schulstraßen ist die Erlaubnis „die temporäre Sperrung einer
Straße für den Kfz-Verkehr im Nahbereich einer Schule zu den maßgeblichen Bring- und
Holzeiten“ zu ermöglichen.
Gefährliche Verkehrssituationen in unmittelbarer Nähe zu Schulen waren in den
vergangenen Jahren immer wieder Thema in den zuständigen Ausschüssen. Im Sinne der
Verkehrssicherheit kann eine Umsetzung dieses Erlasses zur Beruhigung dieser Situation
beitragen.
Eine nähere Begründung erfolgt im Rahmen der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Molloisch
Vorsitzender der SPD Ratsfraktion
Timo Eismann
Fraktionsvorsitzender
Bündnis90 / Die Grünen