Wo soll in Castrop-Rauxel Platz für den Wochenmarkt sein?

Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wurde bereits im Jahre 2017 (Drucksache 2017/047) beschlossen, dass eine Neufestsetzung der Wochenmärkte gemäß §69 Gewerbeordnung erfolgen soll.

Maßgabe hierfür war, dass „ein Bereich in der Altstadt (Münsterstraße, Am Markt und Im Ort) und des Marktplatzes auf der Gehwegfläche um den Reiterbrunnen Marktfläche sein soll, welche vorrangig zu nutzen ist.“ Dieser Bereich sollte gleichmäßig bestücktwerden. Bei weiterem Flächenbedarf soll zuerst der Boulevard zur Verfügung gestellt werden.

Leider konnte bis heute keine Umsetzung dieses Ratsbeschlusses festgestellt werden.

Nach einem Jahr der Umsetzung von o.g. Maßnahmen sollte eine ergebnisoffene Evaluierung durchgeführt werden, die durch zweimonatliche Jour-Fix-Termine vorbereitet werden sollte.

Demnach hätten im Rahmen des ergebnisoffenen Prozesses insgesamt Jour-Fix-Termine durchgeführt werden müssen. Real wurde gerade einmal die Hälfte dieser Termine durchgeführt. Dass diese drei Termine „eine ergebnisoffene Evaluierung vorbereitet“ haben, ist zweifelhaft. Die vereinbarte Anzahl wurde bei weitem nicht eingehalten und reicht für einen derartig weitreichenden Prozess nicht aus, darüber hinaus liegen bis heute keine Protokolle dieser Termine vor, die jedoch für eine Meinungsbildung der durch die Ratsmitglieder äußerst relevant sind.

Inwieweit eine ergebnisoffene Validierung – wie im Ratsbeschluss verabschiedet – bei diesem Vorgehen überhaupt erfolgen kann, bleibt für Bert Wagener (Grüne) fraglich. „Zunächst müssen über den Stadtrat die Entscheidungskriterien für eine Evaluation festgelegt werden, das vorgeschlagene Vorgehen einer Abstimmung ohne weitere Bürgerbeteiligung und Kriterienfestlegung macht überhaupt keinen Sinn“, führt Wagener aus.

Die Grünen sind der Meinung, dass vor einer Abstimmung im Rat folgende Punkte geklärt werden müssen

  • Der sachliche Beschluss über die Marktfläche ist umzusetzen.
  • Die beschlossenen mindestens 6 Jour-Fix-Termine sind durchzuführen.
  • Die Ratsmitglieder sind schriftlich über die Inhalte der durchgeführten Jour-Fix-Termine zu informieren.
  • Es sind Ziele und Evaluationskriterien zu definiert