Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen!

Die Koalition aus Grünen, SPD und FDP zeigt sich enttäuscht über die Vorwürfe der Opposition zum Inklusionsprozess.

Mit Bedauern haben wir die Stellungnahmen der FWI vom 12.07.2014 und der Partei „Die Linke“ vom 30.07.2014 zur anstehenden Umsetzung der Inklusion aufgenommen. Beide Parteien reduzieren aus Sicht der Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Inklusion unzulässigerweise auf die schulische Inklusion. „Das Thema Inklusion ist viel zu vielschichtig und wichtig, um daraus einen politischen Schlagabtausch zu machen“, so für die Koalition der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Udo Behrenspöhler.

Bereits im November 2013 hat der Rat der Stadt mit großer Mehrheit die Verwaltung beauftragt, ein umfassendes ressortübergreifendes Handlungskonzept zu erstellen. Das dem „Arbeitskreis Inklusion“ als Diskussions- und Arbeitsgrundlage dienen soll. Dies gilt es jetzt umzusetzen.

Neben dem schulischen Bereich bezieht sich die UN-Behindertenkonvention auf alle Bereiche, die Menschen mit Behinderung an einer vollwertigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. Von daher, kann Inklusion nicht nur auf den schulischen Bereich reduziert werden. Im Zentrum der Debatte steht ein gesellschaftlicher Umgang mit dem Thema Behinderung. Der paradigmatische Wechsel vom „Integrations- zum Inklusionsprinzip“ stellt Bund, Land, Kreis und Kommunen vor große Herausforderungen und wird ein über Jahre angelegter Prozess.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass in den letzten Wochen Kommunalpolitiker der Koalition mit dem Bereich Schulverwaltung und Soziales bereits für Anfang Oktober eine Auftaktveranstaltung in der entsprechende Handlungsempfehlungen unter Beteiligung der Uni Dortmund auf den Weg gebracht haben. Gleichzeitig wird das Thema Inklusion in der ersten Sitzung des Ausschuss Soziales und Schule einen breiten Rahmen einnehmen.

Für die Koalition gelten folgende Grundsätze:

  • 1. Allen Kindern – unabhängig davon, ob sie einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder nicht – muss vom Grundsatz her der Zugang zu allgemeinen Schulen eröffnet werden – und unabhängig davon welcher Art ein Förderbedarf ist.
  • 2. Schulen, die im Laufe der Schulzeit bei Kindern einen sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen, müssen so gestärkt und unterstützt werden, dass sie im Regelfall eine „Kultur des Behaltens“ entwickeln und leben können. Dabei müssen sie in die Lage versetzt werden, ihren Bildungsauftrag im Sinne eines qualitativ anspruchsvollen Umgangs mit Vielfalt auch bei Menschen mit Behinderung zu realisieren.

Der Anspruch an ein „inklusives“ Bildungssystem bedeutet, dass nicht die Kinder an die Anforderungen des Schulsystems „angepasst“ werden, sondern das Schulsystem an die Erfordernisse der Kinder. Dieser Grundsatz sollte das oberste Ziel des politischen Handelns aller in unserer Stadt tätigen Kommunalpolitiker sein.

Stellungnahme Inklusion 01.08.2014