Grüne zu schulischer Inklusion: Keine Schließung von Förderschulen ohne Alternativen!

Mit Befremden nehmen Bündnis 90/Die Grünen die Stellungnahmen der Parteien „Die Linke“ und FWI zur schulischen Inklusion zur Kenntnis.
So haben sich auf einer Veranstaltung in der Martin-Luther-King-Schule im Mai dieses Jahres neben FWI und CDU auch SPD, Grüne und FDP positioniert und erklärt, dass eine Schließung der beiden Castrop-Rauxeler Förderschulen für sie nicht in Frage komme. Die Partei „Die Linke“ nahm an der Veranstaltung nicht teil. Es scheint jedoch Teil einer Strategie zu sein, wenn sowohl die FWI als auch „Die Linke“ eine Schließung der Förderschulen immer wieder thematisieren und die klaren Aussagen der drei Koalitionsparteien schlichtweg ignorieren. Wohin diese Strategie führen soll, erschließt sich dem sozialpolitischen Sprecher der Grünen, Manfred Fiedler, nicht: „Außer Unsicherheit bei Schülern, Eltern und Lehrern herauszufordern, enthalten die Stellungnahmen der beiden Parteien jedenfalls wenig Substanzielles.“

Auch wenn es das erklärte Ziel der Koalition ist, die Förderschulen in Castrop-Rauxel zu erhalten, sollte nicht verschwiegen werden, dass es landesweit inzwischen eine Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen gibt, die es den Schulträgern ermöglicht, Schulen kurzfristig zu schließen, sollte die vorgegebene Mindestgröße unterschritten werden. Darauf müsse die Politik jederzeit eine Antwort haben, so Fiedler weiter.

Zustimmen kann Martin Buchholz, schulpolitischer Sprecher der Grünen, der Aussage der Linken, dass es nicht ausreicht schulische Inklusion auf den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zu beschränken. „Da aber sowohl die FWI als auch ‚Die Linke‘ offenbar sehr viel Wert auf die Auslegung von Verordnungen und Erlassen legen, seien sie doch darauf hingewiesen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, sonderpädagogische Förderung vor Ort zentral zu bündeln und somit tatsächlich Ersatz für eine zu schließende Förderschule zu schaffen“, erklärt Fiedler. So sei es z. B. möglich Schulen zusammen zu legen, Teilstandorte zu bilden oder Verbundschulen einzurichten und dies außerdem auf Kreisebene zu organisieren.

Dass man sich in dieser Debatte vielleicht auch einmal von einem zu engen Begriff von Schule verabschieden muss, steht für Martin Buchholz außer Frage. Er fasst daher noch einmal die wesentlichen Ziele im Bereich der schulischen Inklusion zusammen. Diese seien auch im Koalitionsvertrag so nachzulesen:

  • Kinder mit Förderbedarf sollen in einem kleinen System mit möglichst viel individueller Betreuung beschult werden.
  • Das Wissen und die Fähigkeiten aller an der sonderpädagogischen Förderung beteiligten Personen sollen an einem (Schul-) Standort gebündelt werden.
  • Beratungs-, Diagnostik- und Therapieangebote sollen möglichst an einem zentralen Ort angeboten werden.

„Ähnlich wie bei der Forderung nach einem Bildungsbüro geht es der Koalition auch im Bereich der schulischen Inklusion vor allem darum, bestehende Netzwerke zu sichern und auszubauen“, schließt Buchholz die Äußerungen.